REACH: Die europäische Chemikalienverordnung
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 der Europäischen Union trat zum 1. Juni 2007 in Kraft und ersetzt eine Reihe früherer EU-Verordnungen und Richtlinien durch ein einziges, einheitliches System.
Informationspflicht nach Art. 33
Ziel der REACH-Verordnung ist es, den Schutz vor chemikalienbedingten Risiken zu verbessern. Deshalb hat die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) eine Liste von SVHC (substances of very high concern) erstellt. Es handelt sich dabei um besonders besorgniserregende Stoffe mit ernsten und oft irreversiblen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Alle Hersteller und Importeure von Erzeugnissen sind verpflichtet ihre Kunden darüber zu informieren, ob in den von ihnen vertriebenen Erzeugnissen SVHC enthalten sind, wenn diese eine Konzentration von 0,1 Masseprozent übersteigen. Das trifft auch zu, wenn die entsprechenden Stoffe bei bestimmungssgemäßem Gebrauch nicht freigesetzt werden.
Wir kommen dieser Verpflichtung gerne nach.
Wir vermeiden nach Möglichkeit SVHC Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent. Wenn es doch der Fall sein sollte, werden wir unsere Kund:innen darüber informieren. Hier finden Sie unsere REACH Erklärung zum Download.